Mitgliederversammlung 2021/22

Liebe Mitglieder,

mit dieser Veröffentlichung möchten wir euch herzlichst zur ordentlichen Mitgliederversammlung im Geschäftsjahr 2021/22 einladen.

Am Mittwoch, den 17.11.2021, stehen ab 19:06 Uhr in der Haupttribüne Preußenstadion (1.OG rechts) folgende Tagesordnungspunkte an:

  • TOP 01   Begrüßung
  • TOP 02   Bericht des Vorstandes zum Geschäftsjahr 2019/20
  • TOP 03   Kassenbericht zum Geschäftsjahr 2019/20
  • TOP 04   Kassenprüferbericht zum Geschäftsjahr 2019/20
  • TOP 05   Bericht des Ehrenrates zum Geschäftsjahr 2019/20
  • TOP 06   Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/20
  • TOP 07   Bericht des Vorstandes zum Geschäftsjahr 2020/21
  • TOP 08   Kassenbericht zum Geschäftsjahr 2020/21
  • TOP 09   Kassenprüferbericht zum Geschäftsjahr 2020/21
  • TOP 10   Bericht des Ehrenrates zum Geschäftsjahr 2020/21
  • TOP 11   Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/21
  • TOP 12   Mitgliedsbeiträge
  • TOP 13   Wahl des Vorstandes
  • TOP 14   Wahl des Ehrenrates
  • TOP 14   Anträge
  • TOP 16   Verschiedenes

Wir freuen uns auf euer Erscheinen und bitte beachtet, dass die Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder beschlussfähig ist.

Euer Vorstand.

P.S.: Organisatorischen Maßnahmen zur JHV 2021/22

Wie ihr in der Einladung lesen konntet, stehen für 2021/22 nicht nur – wie sonst – Tagesordnungspunkte für das zurückliegende Geschäftsjahr (2020/21) auf der Agenda, sondern auch von 2019/20, weil die entsprechende Mitgliederversammlung ja leider coronabedingt nicht stattfinden durfte.

Aber auch jetzt gilt es diesbezüglich einige organisatorische Maßnahmen hinsichtlich der Coronaschutzverordnung des Landes NRW zu beachten:

Die Versammlung findet unter der sogenannten 3G-Regelung statt. Gemäß der CoronaSchVO vom 17. August 2021 in der ab dem 19. Oktober 2021 gültigen Fassung erhält nur Zugang, wer entweder:

genesen (positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage alt) oder

– vollständig geimpft (mindestens 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung vergangen) oder

– negativ auf das Virus getestet (Antigen-Schnell-Test nicht älter als 24h bzw. PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) ist.

-> Einer dieser Nachweise ist bei der Anmeldung am Eingang der Haupttribüne zu erbringen. Weiterhin besteht ab diesem Zeitpunkt bis zum Verlassen des Gebäudes die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.

Sollte sich an diesen Regularien aufgrund einer überarbeiteten Coronaschutzverordnung noch etwas ändern, werden wir euch rechtzeitig darüber per eMail und auf unserer Homepage informieren.

Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und freuen uns, endlich mal wieder in den persönlichen Austausch mit euch treten zu können.

P.P.S.: Die Einladung inkl. des Anhangs zu den organisatorischen Maßnahmen als pdf zum Download findet ihr hier.